Protokoll über die gestellten Fragen und die diskutierten Inhalte:

Präsenzklausuren: Technik am Körper

Frage/Impuls: Selbst bei beaufsichtigten Präsenzklausuren wird es schwer, technische Hilfsmittel (Mini-Ohrhörer, Smart-Brillen etc.) auszuschließen.
Antwort/Besprochen:

  • Totalüberwachung wird skeptisch gesehen (Freiheit vs. Sicherheit).
  • 100% Täuschungsschutz war auch früher unrealistisch; mit KI wird nur „die Spitze höher“.
  • Technisches Wettrüsten (Schleusen/Detektoren/Störsender) ist problematisch und kann unverhältnismäßig sein.
  • Grundrechtsspannungsfeld und Chancengleichheit als Prüfungsziel.
  • Idee: Wenn Täuschung technisch nicht mehr ausschließbar ist, müssen ggf. Prüfungsformate angepasst werden, statt alle durch Kontrollregime zu schicken.

Darf man von Hausarbeit zu mündlicher Prüfung wechseln?

Frage/Impuls: Wenn die Prüfungsordnung nur „Klausur“ oder „Hausarbeit“ kennt: Darf man ergänzend mündlich prüfen?
 Antwort/Besprochen:

  • Nein, Prüfungsformate müssen vorher in der Prüfungsordnung geregelt sein; ein Switch „ad hoc“ geht nicht. Änderungen brauchen Vorlauf und Transparenz.

„Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten“ – gilt das für KI?

Frage/Impuls:  Kann man aus allgemeiner wissenschaftlicher Praxis ableiten, dass KI verboten ist, wenn sie nicht erlaubt wurde?
 Antwort/Besprochen:

  • Für Hochschulen eher nein (so die vertretene Linie): Man muss konkret festlegen, was erlaubt ist; pauschale Verbotslogik ist kein guter Maßstab.
  • Gerichtliche Entscheidung aus dem Schulbereich wurde erwähnt, aber Schule ungleich Hochschule (andere Ziele, anderes Verhältnis, anderer Nachweis-Kontext).
  • In dem Schulfall war der Nachweis/„Geständnis“ wichtig; das ist an Hochschulen oft nicht gegeben.
  • KI steckt inzwischen in vielen Tools (Suche, Office etc.) – daher ist „alles verboten außer…“ praktisch kaum handhabbar.

Hausarbeiten: KI zulassen – sinnvoll oder rechtlich problematisch?

Frage/Impuls: Ist es problematisch, KI bei unbeaufsichtigten Hausarbeiten grundsätzlich zu gestatten (Arbeitswelt-Relevanz, DFG-Offenlegung etc.)?
Antwort/Besprochen:

  • Kern: Nicht verbieten, sondern transparent erlauben und Aufgaben/Format anpassen.
  • Risiko bei bloßer Duldung: Leistungsbescheinigung ohne passende Kompetenz.
  • Beispiele für Gestaltung: Kombi Hausarbeit + mündlich, andere Aufgabenstellungen, höhere Semester stärker auf Transfer, frühe Semester stärker auf Grundlagen.
  • Hinweis: „KI-Nutzung offenlegen“ (wie in Förderkontexten) passt gut, ersetzt aber nicht die didaktische Anpassung der Aufgabe.

Abschlussarbeiten (BA/MA): Kolloquium/Verteidigung als „Realitätscheck“?

Frage/Impuls: Wenn schriftliche Arbeit und mündliche Verteidigung stark auseinanderfallen: Wie damit umgehen?
Antwort/Besprochen:

  • Das Kolloquium soll nicht als „Täuschungsgerichtsverfahren“ dienen (wenn KI nicht verboten ist, ist Nutzung nicht automatisch Täuschung).
  • Aber: Wer sich KI-Textteile schreibt, trägt Risiken: Halluzinationen/Fehler → schlechte schriftliche Note; mangelndes Verständnis → schwaches Kolloquium.
  • Wichtig: Verhältnis schriftlich/mündlich (Gewichtung, Bestehensregeln) muss vorher in Ordnung/Regelwerkstehen.
  • Themen müssen anspruchsvoller/spezifischer werden; „Schubladenthemen“ funktionieren weniger.
  • Steile These: Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten müssen künftig stärker auf Originalität/Mehrwertgegenüber KI zielen.

KI zur Korrektur/Prüfung von Literaturverzeichnissen: erlaubt?

Frage/Impuls:  Darf man KI nutzen, um Literaturverzeichnisse auf Halluzinationen/Existenz von Quellen zu prüfen?
Antwort/Besprochen:

  • Best Practice: Nur das Literaturverzeichnis prüfen (ohne Personenbezug/ohne ganze Arbeit hochzuladen).
  • Datenschutzargument: Wenn kein Personenbezug, i.d.R. keine DSGVO-Rechtfertigung erforderlich.
  • Zusätzlich angerissen: urheberrechtliche Aspekte (bei reinen Literaturangaben typischerweise unkritischer als Volltexte).
  • Empfehlung: Wenn es institutionell breit genutzt wird, besser hochschulintern regeln.

„Spickerzettel“ / zugelassene Hilfsmittel: Muss das in die Prüfungsordnung?

Frage/Impuls:  Muss z.B. ein erlaubter Notizzettel („Spicker“) in der Prüfungsordnung stehen?
Antwort/Besprochen:

  • Zugelassene Hilfsmittel legt i.d.R. die prüfende Person fest – aber es muss vorher klar und transparentkommuniziert sein, insbesondere wenn es sonst unklar wäre.
  • Didaktischer Impuls: Erlaubte Notizzettel können Lernleistung fördern (gezielte Vorbereitung statt Täuschung).
  • Spannungsfeld: Täuschungsversuch vs. „Co-Kreation“/produktive Hilfsmittel.

Dokumentation der KI-Nutzung: Was hat sich bewährt?

Frage/Impuls:  Soll KI-Nutzung per Anhang, Tabelle, Screenshots, Quellenangabe etc. dokumentiert werden – was ist sinnvoll?
Antwort/Besprochen:

  • Extreme Voll-Dokumentation (alle Prompts/Chatverläufe) wird skeptisch gesehen: hoher Aufwand, leicht fälschbar, unklarer Mehrwert.
  • Sinnvoll: Kenntlich machen, dass KI genutzt wurde + kurze Angaben wofür, plus Verantwortung/Überprüfung durch Autor*in (Warn-/Reflexionsfunktion).
  • Tabellen können didaktisch sinnvoll sein, wenn KI-Kompetenz Teil der Lernziele ist.
  • KI ist keine klassische „wissenschaftliche Quelle“, weil Output oft nicht reproduzierbar ist; Transparenz bleibt trotzdem wichtig.
  • Wenn KI-Nutzung verpflichtend wäre, darf man Studierende nicht faktisch zwingen, private Accounts bei Drittanbietern anzulegen; Hochschule müsste geeignete Infrastruktur bereitstellen.

Internationale Perspektive: Wer ist „state of the art“?

Frage/Impuls:  Welches Land geht rechtlich/didaktisch am besten mit der KI-Revolution im Hochschulkontext um?
Antwort/Besprochen:

  • Es gibt noch kein Land, das „alles geknackt“ hat; erste Eindrücke: Kanada/Australien (didaktische Innovation), in Europa oft Skandinavien/Estland/Baltikum bei Digitalisierung
  • Internationaler Vergleich ist (in der Diskussion) noch nicht vollständig systematisch ausgewertet.
  • Gleichzeitig: In Deutschland gibt es viele Pilotprojekte/Leuchttürme – Probleme sind v.a. Skalierung in großen Kohorten.

Weitere im Verlauf der Veranstaltung geteilte Links/Inhalte: 

  • https://www.bidt.digital/forschungsprojekt/rechtsunsicherheit-durch-generative-ki-reformueberlegungen-zur-foerderung-von-systemvertrauen-an-hochschulen-akademischer-rahmen-fairer-ki-regulierung-fuer-pruefungen-affaire/
  • https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001628420
  • https://hochschuledigital-niedersachsen.de/project/ki-in-studium-lehre-und-pruefungen/
  • https://thesis.th-wildau.de/pdf/Orientierungsrahmen_wissenschaftliche_Arbeiten_01.pdf
  • https://www.unibas.ch/dam/jcr:e46db904-bf0f-475a-98bc-94ef4d16ad2e/Leitfaden-KI-zitieren_v2.2.pdf
  • Prompt-Quellenprüfung-mit-KI-Melzer.pdf (Siehe PDF weiter unten)
  • McAdoo, Timothy (American Psychological Association). 2024. “How to Cite ChatGPT.” Blog Beitrag. https://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt, aufgerufen am 1. Juli 2025.
  • https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-1004439
  • MLA (Modern Language Association of America). 2023. “How do I cite generative AI in MLA style?”. https://style.mla.org/citing-generative-ai/, aufgerufen am 09. Februar 2024.
  • Sato, Marianne. 2023. Library Guides – AI tools for assignments: Overview. University of Queensland,
    Australia. https://guides.library.uq.edu.au/referencing/ai-tools-assignments/overview, aufgerufen am 1.
    Juli 2025.