Positive Rückmeldung der HRK zu den Vorschlägen des AFT zur Neubesetzung des Akkreditierungsrates

Der Allgemeine Fakultätentag – AFT begrüßt die positive Mitteilung der Hochschulrektorenkonferenz HRK, dass die vom AFT vorgeschlagenen Kandidaten in den Auswahlprozess zur Besetzung des Akkreditierungsrates nachhaltig berücksichtigt werden. Dies liefert einen wichtigen Beitrag, um die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes einer angemessenen Berücksichtigung der Wissenschaftler auch tatsächlich umzusetzen. Immerhin vertritt der AFT rund 650 Mitgliedsfakultäten.

Die Mitglieder des Akkreditierungsrates, die das Akkreditierungssystem in Deutschland entwickeln und die Qualität sichern, werden von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einem Auswahlverfahren definiert. Im Staatsvertrag ist festgelegt, dass im Akkreditierungsrat acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vertreten sein müssen, die zumindest die vier Fächergruppen der Geistes-, Gesellschafts-, Natur-, und Ingenieurswissenschaften aus wissenschaftlicher Sicht repräsentieren. Deshalb hat der Allgemeine Fakultätentag (AFT), als Vertreter von mehr als 650 deutschen Mitgliedsfakultäten, in seiner 7. Mitgliederversammlung am 29. Juni 2017 Kandidaten-Vorschläge für die Neuwahlen des Akkreditierungsrates erarbeitet und der HRK übermittelt. Dabei waren neben dem AFT Präsidium sowie Vertreterinnen und Vertretern von 15 Fakultätentagen, auch Frau Brigitte Göbbels-Dreyling als Vertreterin der HRK anwesend. Gemeinsam wurde an Vorschlägen für die bestmögliche Besetzung des Akkreditierungsrates gearbeitet. Die erarbeiteten Vorschläge wurden an die HRK übermittelt. Diese wird die Vorschlagsliste des AFT angemessen in dem Auswahlprozess berücksichtigen. So kann die – auch vom Bundesverfassungsgericht – geforderte Einbindung der operativ tätigen Professoren als Vertreter der Wissenschaft im Sinne einer demokratisch begründeten Besetzung bestmöglich sichergestellt werden.
Für den AFT kommt einer engen Zusammenarbeit mit der HRK eine große Bedeutung zu, da diese beiden Institutionen gemeinsam synergetisch wichtige Beiträge zur Sicherstellung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland leisten können. Um die Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter stärken zu können, wird in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Präsidien der HRK und des AFT vereinbart, damit die gegenseitigen Interessen in die Planung einbezogen werden können.